Institut für Psychologie Universitätsprofessur | Vollzeit Ausschreibung Am Institut für Psychologie der Fakultät für Sozialwissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist gem. § 98 UG voraussichtlich ab 1. September 2026 eine unbefristete Universitätsprofessur für Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“. Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität. Die Professur soll das Fach Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie in seiner ganzen Breite vertreten. Erwartet wird auch die Kooperation mit anderen, thematisch verwandten Fächern an der Universität Klagenfurt. Aufgabenbereich Der Aufgabenbereich der Professur umfasst: die Vertretung des Faches Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie in Forschung und Lehre Voraussetzungen Studienabschluss und Doktorat in Psychologie Erwünscht sind Anschlussfähigkeit zu Forschung im Institut bzw. der Fakultät und Universität Zusatzinformation Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zukünftige Stelleninhaberin:der zukünftige Stelleninhaber den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt. Die Universität legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 92.500,-- brutto jährlich. Bei Berufungen nach Österreich kann für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommenssteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen. Bewerbungsunterlagen Ihre Bewerbung, bestehend aus einem obligatorisch zu übermittelnden, maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte https://jobs.aau.at/; die Übermittlung des Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung) Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an die Vorsitzende der Berufungskommission, Univ.Prof.in Dr. in Sylke Andreas (Tel. +43 463 2700 1625; E-Mail: sylke.andreas@aau.at).
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