Universitätsprofessur | Vollzeit
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2025
Reference: 472/03-PERS/24
ExplanationDie Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen. Am Institut für Germanistik AECC der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften an der Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine gemäß § 99 Abs. 1 UG auf 5 Jahre befristete Universitätsprofessur für Kreatives Schreiben im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur - einer Region mit höchster Lebensqualität - liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise "Grenzen überwinden!". Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt. Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität. AufgabenbereichDer Aufgabenbereich der Professur umfasst:
Preliminary Revisions
The first one is gone
Information aboutDer Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zu berufende Person den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal - insbesondere in Leitungsfunktionen - an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualification vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oderchronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89,100,-- gross jährlich. Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen. Your valuation, please contact us
richten Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2025 per E-Mail an application_professorship@aau.at . Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an die Vorsitzende der Findungskommission, Univ.-Prof. in Dr. in Anke Bosse ( anke.bosse@aau.at , Tel. 0043-463-2700-2910). Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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