Universitätsprofessur | Vollzeit
Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2024
Reference: 222/05-PERS/24
ExplanationDie Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen. Am Institut für Geographie und Regionalforschung der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Klagenfurt ist gem. § 99 UG voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine auf 5 Jahre befristete Universitätsprofessur für Humangeographie im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur - einer Region mit höchster Lebensqualität - liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt. Ihr Leitbild steht unter der Devise "Grenzen überwinden!". Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden und Zielen der Universität. AufgabenbereichDer Aufgabenbereich der Professur umfasst:
Preliminary Revisions
The first one is
Information aboutDer Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die:der zukünftige Professor:in den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal - insbesondere in Leitungsfunktionen - an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualification vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oderchronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89,100,-- gross jährlich. Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen. Your valuation, proposal
richten Sie bitte bis spätestens 15. Dezember 2024 per E-Mail an application_professorship@aau.at . Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Univ.-Prof. Dr. Max-Peter Menzel (Tel. +43 463 2700 3226, max-peter.menzel@aau.at ). Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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