Die Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen. Am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Fakultät für Sozialwissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine gem. § 98 UG unbefristete oder eine gem. § 99 UG auf fünf Jahre befristete
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung. Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“. Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität. AufgabenbereichDer Aufgabenbereich der Professur umfasst:
Voraussetzungen
Erwünscht sind
ZusatzinformationDer Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zu berufende Person den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89.100,-- jährlich. Ihre Bewerbung, bestehend aus
richten Sie bitte bis spätestens 3. März 2025 an application_professorship@aau.at. Für die Berufungsvorträge sind der 4. Juni 2025 und 5. Juni 2025 in Aussicht genommen. Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Univ.-Prof. DDr. Matthias Karmasin, (matthias.karmasin@aau.at) oder an die stellvertretende Vorsitzende, Assoc.-Prof. Dr. Sandra Diehl (sandra.diehl@aau.at). Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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