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Institut für Romanistik
Universitätsprofessur | Vollzeit
Bewerbungsfrist: 11. Januar 2026
Kennung: Zahl: 64/03-PERS/25
AusschreibungDie Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen. Am Institut für Romanistik der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2026 eine gemäß § 98 UG unbefristete oder gemäß § 99 UG auf 5 Jahre befristete Universitätsprofessur für Romanistische Sprachwissenschaft (Italienisch und Französisch ODER Italienisch und Spanisch) im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 erfolgt im Zuge der Ruferteilung. Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“. Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität. AufgabenbereichDer Aufgabenbereich der Professur umfasst:
Voraussetzungen
Erwünscht sind
ZusatzinformationDie Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 92.460,-- brutto jährlich. Bei Berufungen nach Österreich kann für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommenssteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen. Bewerbungsunterlagen Ihre Bewerbung, bestehend aus
richten Sie bitte bis spätestens 11. Jänner 2026 per E-Mail an die Universität Klagenfurt, Büro des Senats, z.H. Frau Mag.a (FH) Sabine Seebacher (application_professorship@aau.at). Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an die Vorsitzende der Berufungskommission, Assoc.-Prof. Dr. Jennifer Gabel de Aguirre (Tel. +43 463 2700 2433; E-Mail: jennifer.gabeldeaguirre@aau.at).
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